Unsere

Kieferorthopädische

Zweitmeinung




Geht ganz einfach.



Kaum irgendwo fühlen sich Patienten mit guten RATSCHLÄGEN so überschüttet wie gleichzeitig mit wirklich "gutem u. fachlichem RAT" so allein gelassen wie im Krankheitsfall.

Das ist allgemein ein großes Defizit in unserem Gesundheitssystem.


Oder wo gehen SIE hin, wenn eine größere Behandlung ansteht?

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, wo allgemein oder ganz wesentlich die für den Versicherer günstigste Behandlung im Fokus steht?

Oder vertrauen Sie auf das, was eine profitorientierte Institution Ihnen unter Berücksichtigung eigener Finanzinteressen empfiehlt?

Ein echtes Dilemma ...für manche qualitätsorientierte Patienten.


Wenn Sie nach einer wirklich guten TOP-Klinik suchen oder nach den besten Ärzten, lässt Sie dieses Gesundheitssystem ziemlich im Stich.

Also müssen Sie auf alle möglichen Empfehlungen vertrauen ...und selbst Fachleute liegen in ihrer Einschätzung nicht selten falsch oder überweisen an die Fachabteilung, welche die patientenreichste (aber nicht unbedingt  auch die Beste) ist oder deren Leiter sie möglicherweise mehr oder weniger gut von der Freizeitgestaltung (beispielsweise vom Sport oder vom Stammtisch) her kennen. So entstehen oft 'Seilschaften'!


Wie sagt man: "Da ist guter Rat teuer!"



Sollten Sie wenig Lust verspüren in diese Klüngelei verwickelt zu werden und das mit einem wenig zufriedenstellenden Ergebnis zu bezahlen, dann kümmern Sie sich um eine Zweit- oder besser auch eine Drittmeinung!!


Wir raten dringend -und das gilt für jede Art der Behandlung- sich früh genug um einen guten Arzt und eine der besten Therapiezentren zu bemühen, denn das macht weit mehr als die Hälfte aus beim Weg zu einem sehr erfolgreichen und damit zufriedenstellenden Behandlungsergebnis!


 Wir bemühen uns stets offen und vor allem ehrlich unsere Ratsuchenden zu informieren, und nehmen dabei auch keine Rücksicht auf das den Ärzten oft nachgesagte Verhalten mit dem Motto: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!" ...denn die Patienten bezahlen schließlich bei Fehlbehandlungen dafür die Rechnung.

Als unabhängige Gutachter können wir uns das erlauben, denn wir sind von keinem der Geldgeber oder den Krankenversicherer in irgendeiner Weise (mehr) abhängig. Da uns schon während unserer Tätigkeit in Kliniken und Praxen die sehr, sehr oft wenig patientenorientierte dafür aber stark profitorientierte Haltung der meisten Einrichtungen aufgefallen und sauer aufgestoßen ist, haben wir eine sehr kritische Haltung demgegenüber entwickelt. Letztlich hat das wesentlich dazu beigetragen, dass wir aus diesem System ausgestiegen sind.


Verraten wir Ihnen ein Geheimnis, wenn wir sagen, dass es

-nicht nur in Deutschland-

große Unterschiede in allen Berufsgruppen (wie auch bei Ärzten und Anwälten usw.) gibt, allerdings auch innerhalb der Berufsgruppen mindestens ebenso große Qualitätsunterschiede zwischen den verschiedenen Fachabteilungen bestehen?

So macht es einen großen Unterschied, ob man einen guten Chirurgen, Orthopäden, Internisten, Zahnarzt oder Implantologen sucht, oder ob man einen guten Hautarzt, Psychiater oder Kieferorthopäden sucht. Bei letzteren ist das Niveau in unseren europäischen Ländern teils sehr defizitär!!! – Und woher kommt das? Nun, das liegt teilweise daran, dass es ohne sehr gute Lehrer keine guten Schüler gibt ...und weil sich in vielen Fachgebieten nur sehr schwer ein ursächliches Denken und daran angepasste Behandlungsformen durchsetzen.


Glauben Sie uns, wir wissen, wovon wir sprechen, denn wir haben diese Strukturen im Innersten kennengelernt!



HOLEN SIE SICH also unbedingt eine ZWEIT- OD. DRITTMEINUNG

nnb

...und zwar VOR Ihrer anstehenden BEHANDLUNG!!!


Aber woher wissen Sie, dass der Facharzt, der die Zweitmeinung abgibt, besser ist? Und hat der als zukünftiger Behandler nicht ebenso seine "Wirtschaftlichkeit" im Fokus?

Wie wär's also mit einem unabhängigen Begutachter!


Berechtigte Fragen!


Welchen Vorzug bringt Ihnen ein unabhängiger Begutachter, einer der nicht im Auftrag Ihrer Krankenkasse handelt bzw. der nicht hauptsächlich die Wirtschaftlichkeit seines Auftraggebers od. seine eigene im Auge hat?

Erkennen Sie darin einen Vorteil? Und erkennen Sie, dass jemand, der nicht in die Zahlung Ihrer Behandlung auf irgendeine Weise involviert ist, Sie objektiver beraten kann?

Erkennen Sie den Vorteil, dass ein durch über 30 Jahre Berufserfahrung gebildeter Facharzt Sie gut berät, vor allem wenn er nicht mehr auf das Gekd aus Gutachten angewiesen ist, wenn er also nicht mehr 'muss' und nur noch aus Freude an seinem Beruf und aus Verantwortungbewusstsein gegenüber unseren (meist kleinen) Patienten solche Dienste anbietet? Also kein Arzt, der darauf angewiesen ist, dass er "Patienten an Land zieht" oder Sie möglichst lange in Behandlung halten will oder muss (weil er dann mehr daran verdient)?




WENN IHNEN DAS ZUSAGT...

...dann nehmen Sie mit uns per Email Kontakt auf unter


dr.ripplinger@t-online.de





Was kostet Sie das?


Nun, die Anfrage kostet Sie zunächst mal nichts. Darin können Sie kurz Ihren Fall beschreiben, und wir entscheiden ob und was wir für Sie tun können. – Sollten wir uns entscheiden für Sie aktiv zu werden, so berechnen wir dafür lediglich einen stark reduzierten Stundensatz und lassen es bei € 150. In Anbetracht des Aufwands für Begutachtung und anschließende Beratung ist das ein sehr fairer Preis. – Danach wissen Sie aber genau, was für Sie oder Ihr Kind das Beste ist!


Gehen Sie zudem davon aus, dass in aller Regel keine Zahnentfernungen (nicht mal der Weisheitszähne im Anschluß an die Behandlung) nötig ist und die Behandlung weniger lange dauert als die im Kassen-Behandlungsplan festgesetzte, weil sich die Vergütung nicht allein nach der Schwere des Behandlungsfalls sondern ganz wesentlich auch aus der (möglichst langen) Behandlungsdauer ergibt. Wir finden, das sollten Sie wissen!





Was haben Sie von einer solchen Begutachtung?


Nun können Sie sich überlegen, ob Ihnen das nicht € 150 wert ist? ...vor allem wenn Sie berücksichtigen, dass ein einmal falsch eingeschlagener Weg meist aus verschiedenen Gründen im Misserfolg landet!

Wenn Sie zudem wissen, dass eine oft leider mit falschen Geräten durchgeführte Therapie den Mißerfolg vorprogrammiert, was Sie als Laie aber nicht beurteilen können und Ihnen erst dämmert, wenn die Behandlung nicht den gewünschten Erfolg brachte, dann könnte Ihnen klar werden, dass dies gut investiertes Geld ist.

Insofern könnte man sagen: "Das lohnt sich" ...denn der Mißerfolg ärgert Sie ein Leben lang!





      Genügt nicht eine Begutachtung durch die Krankenkasse?     


Wenn Sie jetzt noch diese Frage stellen, dann haben Sie unsere oben stehenden Erläuterungen entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. – Denn ein Gutachter Ihrer Versicherung ist von dieser beauftragt und entscheidet in deren Sinne!! ...aber das sind -gerade in der Kieferortgopädie (weil dort keine lebensbedrohlichen Zustände behandelt werden)- nicht unbedingt die Interessen der Patienten. Aber das weiß man ja.



An dieser Stelle erlauben wir uns -weil wir inzwischen frei sind von standespolitischen Maulkörbe- folgende kritische Anmerkung:

Wir haben immer dafür gekämpft, dass die Kassenbegutachtung -so wie in vielen anderen medizinischen Bereichen- auch in der Kieferorthopädie nicht VOR der Behandlung stattfinden, sondern so wie seit Jahrzehnten beispielsweise in England NACH einer kieferorthopädischen Behandlung. Aber das hat die Lobby der deutschen Kieferorthopäden -im eigenen Interesse- seit jahrzehnten verhindert. Warum wohl? Wenn der Behandler sein Geld nicht vorher festsetzt sondern seine Bezahlung sich am Ergebnis orientiert und nach Ende der Behandlung in einer Abschlussrechnung ausgeglichen würde, wäre das für kieferorthopädische Patienten hierzulande von unschätzbarem Wert!! ...und würde dem Fachverband der Kieferorthopäden endlich mal genügend Feuer unter dem Allerwertesten machen sich mehr am Erreichen guter Ergebnisse zu orientieren als am Geldzählen! – Und gehen Sie mal ganz sicher davon aus, dass Sie als Laie ein kieferorthopädisches Ergebnis kaum richtig einschätzen können. Sollten Sie glauben, dass Sie im Nachhinein den Behandler auf nicht richtig durchgeführte Theraoie verklagen könnten, dann haben Sie keine Kenntnis davon, wie gut sich der kieferorthopädische Fachverband im Laufe der Jahrtehnte dadegen abgesichert hat.

Und eines sollten Sie auch noch wissen: Ein sehr gutes Ergebnis ist in jedem Fall rezidivfrei und braucht nicht mal einen 'Retainer' (den Sie dann anschließend nochmal extra mit vielen hundert € bezahlen dürfen ...aus der Privatschatulle versteht sich!!) – Aber manche werden dann lieber doch aus Schaden klug!


Der Schlüssel zum Erfolg sind die 4K:

"Kompetenz ― Konzept ― Konsequenz ― Kontinuität".

Am Ergebnis kann man es erkennen!  





© Copyright: Dr. Wolfgang M. Ripplinge




    Welche Unterlagen benötigen wir zur Durchführung unserer     

Begutachtung?


Mit Ihrer Anfrage bei uns und der damit zugesandten Fallbeschreibung senden Sie uns bitte die eingescannte Röntgen-Panorama-Aufnahme und (falls vorhanden) die Fernröntgen-Seitenaufnahme im pdf-Format zu. Ihr zuvor konsultierter Kieferorthopäde hat diese sicherlich schon angefertigt, und Sie haben auf deren Aushändigung einen rechtlichen Anspruch. Sollte Ihr konsultierter Kieferorthopäde bereits Digitalfotos (sog. Intraoral-Aufnahmen) angefertigt haben, so senden Sie diese uns ebenfalls zu. Auf diese Fotos haben Sie allerdings keinen Anspruch und sind auf den GoodWill des Kieferorthopäden angewiesen. Sollten Sie diese Fotos nicht erhalten oder wurden keine angefertigt, so können Sie nach Annahme des Auftrags unsererseits diese auch nach entsprechender Anleitung durch uns mit einer normalen Smartphone-Digitalkamera selbst anfertigen können. – Alle Unterlagen senden Sie uns bitte per Email zu. Sie hören dann von uns.